Zum Inhalt springen

Wichtige neue Hinweise für Vereine in der Corona-Pandemie

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (am 27.03.2020 in Kraft getreten)wurden für Vereine Erleichterungen hinsichtlich der Durchführung von Jahreshauptversammlungen per Videokonferenz sowie der automatischen Verlängerung der Amtszeit von Vorständen beschlossen.

Die Gesetzesregelungen finden Sie hier

Die Hinweise zur Gesetzesregelung finden Sie hier.